Mittwoch, 22. Mai 2013
Allgemeine Geschäftsbedingungen
PDF Drucken E-Mail

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DrayNet GmbH, Straße 74 Nr. 24-355a, 13127 Berlin (nachfolgend DrayNet genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen DrayNet und dem Kunden. DrayNet stellt dem Kunden seine Telekommunikations- und Onlinedienstleistungen und darauf basierende Online-Anwendungen zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Die Allgemeinen Hinweise unter Ziff. A gelten, sofern sich aus den Besonderen Bedingungen, Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Sondervereinbarungen keine spezielleren Regelungen ergeben.
 

A. Allgemeine Hinweise

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners

1.1
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in Ergänzung zum Telekommunikationsgesetz (TKG) und den weiteren zwingenden gesetzlichen Regelungen.

1.2
DrayNet ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von DrayNet für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. DrayNet verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

1.3
DrayNet kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte Übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

1.4
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt DrayNet nicht an, es sei denn, DrayNet hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn DrayNet in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
 

2. Vertragsgegenstand, Leistungspflichten

2.1
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen AGB insbesondere aus den Regelungen zu einzelnen Diensten in den Besonderen Bedingungen (B.) sowie den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen, Preislisten und ggf. Sondervereinbarungen. Die Leistungsbeschreibungen sind unter www.draynet.de abrufbar.

2.2
DrayNet kann den Internet-Zugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.

2.3
Gerät DrayNet mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn DrayNet eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

2.4
Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird DrayNet im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.

2.5
DrayNet ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. DrayNet ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur, sowie den Netzbetreiber zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.

2.6
Von DrayNet zur Verfügung gestellte kostenlose Zusatzleistungen sind keine Vertragsbestandteile. DrayNet kann diese Leistungen nach freiem Ermessen ändern und/oder einstellen. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit dem Kunden.
 

3. Entgelte

3.1
Die Preise sind Festpreise. Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Sind mit dem Kunden nutzungsunabhängige Entgelte vereinbart, so hat DrayNet das Recht, diese im Voraus einzuziehen. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden nach Erbringung der Leistung sofort fällig.

3.2
Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. insbesondere die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt DrayNet die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.

3.3
DrayNet ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. DrayNet verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinzuweisen.

3.4
DrayNet ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.

3.5
Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraums die Entgelte oder deren Bestandteile (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraums bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraums.

3.6
Der erste Abrechnungsmonat beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, spätestens jedoch am Tag der ersten Einwahl oder am Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des Onlinezugangs oder Aktivierung von Software oder Mobilfunktionen. Die darauffolgenden Abrechnungsmonate enden jeweils einen Tag vor dem gleichen Tag jedes folgenden Kalendermonats. Fehlt dieser Tag in einem Kalendermonat, so endet der Abrechnungsmonat bereits am vorletzten Tag dieses Monats. Internet-Verbindungen, welche am letzten Tag eines jeweiligen Abrechnungsmonats über die Tagesgrenze hinaus andauern, werden in die nächste Abrechnungsperiode übernommen.

3.7
DrayNet wird die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben.

3.8
Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist DrayNet berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten pro Rechnung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu verlangen. Falls der Kunde keine oder keine gültige eMail-Adresse bei seinen Kundendaten angegeben hat, ist DrayNet ebenfalls berechtigt eine Bearbeitungsgebühr und Portokosten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu verlangen.

3.9
Die Zahlung der Entgelte erfolgt grundsätzlich durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt DrayNet, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet DrayNet eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

3.10
Bei Nichterteilung oder Widerruf einer Einzugsermächtigung durch den Kunden erhebt DrayNet eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste.

3.11
Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet DrayNet für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt DrayNet vorbehalten.

3.12
Gegen Forderungen von DrayNet kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3.13
Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Rechnungskonto gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
 

4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

4.1
Der Kunde erhält von DrayNet - soweit nicht anders vereinbart - ein zeitlich auf die Vertragsdauer befristetes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von DrayNet für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

4.2
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

4.3
Die von DrayNet erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.

4.4
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von DrayNet nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

4.5
Soweit dem Kunden von DrayNet ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an DrayNet zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber DrayNet bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

4.6
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde DrayNet eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00.
 

5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

5.1
DrayNet ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.

5.2
Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

5.3
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Regelungen mit dem Kunden, insbesondere in den Besonderen Bedingungen.

5.4
Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist DrayNet berechtigt den Vertrag, bei einer Restlaufzeit des Vertrages von bis zu 6 Monaten mit einer Frist von 1 Monat, bei einer Restlaufzeit zwischen 6 und 12 Monaten mit einer Frist von 2 Monaten, und bei einer sonstige Restlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.

5.5
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von DrayNet mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

5.6
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für DrayNet insbesondere dann vor, wenn der Kunde
- schuldhaft gegen eine der in den Ziffern A. 4. und 6. geregelten Pflichten verstößt,
- bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät,
- bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät.

5.7
Im Falle der von DrayNet ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist DrayNet berechtigt, einen Betrag in Höhe von 45 EUR zzgl. 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass DrayNet überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.

5.8
Der Kunde kann einen Vertrag, der auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.

5.9
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 127 II BGB findet keine Anwendung). Der Kunde ist auch berechtigt, online über das DrayNet Kundencenter (http://www.draynet.de) zu kündigen.

5.10
Bestellt der Kunde Zusatzleistungen zum Vertrag, so gilt für diese ebenfalls die vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Zusatzleistungen können gemäß den genannten Kündigungsregelungen auch einzeln unter Fortführung des Vertrages im Übrigen gekündigt werden.
 

6. Pflichten des Kunden und Verantwortlichkeit für selbstproduzierte Inhalte, Nutzung der Leistungen

6.1
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen der DrayNet in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und unter Berücksichtigung Rechte Dritter zu nutzen

6.2
Der Kunde sichert zu, dass die DrayNet mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, DrayNet jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von DrayNet binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer des Kunden, ggf. seine Rechtsform und - bei Nutzung des Lastschriftverfahrens - seine Bankverbindung.

6.3
Der Kunde kann gegenüber DrayNet schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.

6.4
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist DrayNet berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.

6.5
Der Kunde verpflichtet sich, von DrayNet zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von DrayNet nutzen, haftet der Kunde gegenüber DrayNet auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

6.6
Der Kunde ist verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Servers und/oder sonstiger Leistungen vermieden wird.

6.7
Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge, Homepages etc.) selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von Inhalten von DrayNet nicht verlangen.

6.8
Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit gegenüber DrayNet die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug und eine entsprechende Bankverbindung aufrechtzuerhalten. Dies gilt insbesondere für einmalige und/oder geringfügige Beträge.
 

7. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche

7.1
Mängel und Störungen sind DrayNet unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis in schriftlicher Form mitzuteilen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Geltendmachung von nicht rechtzeitig gerügten Mängeln und Störungen ist ausgeschlossen.

7.2
Für Personenschäden haftet DrayNet unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet DrayNet nur dann, wenn DrayNet oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von DrayNet oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von DrayNet auf solche typischen Schäden begrenzt, die für DrayNet zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.

7.3
Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

7.4
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a in jedem Fall unberührt.
 

8. Datenschutz

8.1
DrayNet erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.

8.2
Adress- und Negativdaten werden an andere Unternehmen in sogenannten zentralen Schuldnerdateien übermittelt, die von der DrayNet und anderen Unternehmen zum Zwecke des Schutzes der Unternehmen geführt werden. Anderen mit diesen Dateien verbundene Unternehmen werden diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden nutzen.

8.3
DrayNet weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

8.4
Weiterhin weist DrayNet den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es ggf. ergänzende Hinweise zum Datenschutz in einzelnen Besonderen Bedingungen zu bestimmten Leistungen geben kann.
 

9. Sonstiges

9.1. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist - soweit nicht anderweitig vereinbart - Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. DrayNet ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG).

9.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ersatzweise tritt an deren Stelle eine dem Gesetz entsprechende Regelung die der von DrayNet beabsichtigten Regelung entspricht.

 

B. Besondere Bedingungen

I. Internet-Dienstleistungen (Internet-Zugang und -Anschluss)


Dieser Teil der Besonderen Bedingungen regelt alle Verträge zwischen DrayNet und ihren Kunden, durch die der Kunde berechtigt wird, die DrayNet Internet-Dienstleistungen zu nutzen.
 

1. Leistungsgegenstand, Vertragspflichten

1.1
Die Einzelheiten der Leistung des DrayNet Internet-Zugangs ergeben sich aus diesen Besonderen Bedingungen, Leistungsbeschreibungen und ggf. gesonderten Vereinbarungen mit dem Kunden. Die Überlassung eines etwaig erforderlichen Telefon-Anschlusses der Deutschen Telekom AG oder eines anderen Carriers ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen.

1.2
Der Zugang über Festverbindungen ist nicht vorgesehen. Die vorgenannten Bestimmungen haben keine Gültigkeit, sofern bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde.

1.3
In den ersten drei Monaten der Nutzung ab Vertragsschluss ist DrayNet berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Kunden variable Leistungen nur bis zu einem Gegenwert von jeweils EUR 76,00 je Abrechnungszeitraum zur Verfügung zu stellen, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird.

1.4
DrayNet ist berechtigt, den Zugriff auf Webseiten des Kunden oder Dritter, Internet-Newsgroups oder IRC-Kanäle abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen in solchen Fällen nicht.

1.5
Wird ein Tarif, der nur zur nicht gewerblichen Nutzung berechtigt, tatsächlich gewerblich genutzt, so ist DrayNet berechtigt, diesen zu sperren. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet.

1.6
DrayNet behält sich vor, einzelne Produktbestandteile eines Tarifes durch äquivalente Produktbestandteile zu ersetzen.

1.7
Mit der Geschwindigkeits-Garantie gewährleistet DrayNet, dass der Kunde einen Highspeed-Netzanschluss gem. Leistungsbeschreibung mit der an seinem Telefonanschluss maximal verfügbaren Geschwindigkeit, die durch die Technologie-Partner von DrayNet zur Verfügung gestellt werden kann, erhält. Sollte sich diese maximal verfügbare Geschwindigkeit während der Mindestvertragslaufzeit ändern, erhält der Kunde kostenlose Bandbreiten-Upgrades. Hierfür überprüft DrayNet gemäß den Ausbauplänen der Technologie-Partner einmal im Monat, ob am Anschluss des Kunden technisch eine höhere Bandbreite zur Verfügung gestellt werden kann.

1.8
DrayNet weist den Kunden darauf hin, dass zur Verfügung gestellte Hardware nur für die Zeit der Vertragsbeziehung mit dem Kunden angeboten wird. Bei Beendigung des Vertrages ist die zur Verfügung gestellte Hardware in original- mindestens aber in gleichwertiger Verpackung in einem weiter nutzbarem Zustand zurückzugeben. Sollte eine Rückgabe nicht oder nur teilweise erfolgen, ist DrayNet berechtigt ein entsprechendes Ersatzgerät oder ggf. anfallende Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
 

2. Entgelte

2.1
Im Verzugsfall ist DrayNet berechtigt, den DrayNet-Zugang, den DrayNet -Anschluss sowie - soweit Gegenstand des Vertrages - die Internet-Präsenzen des Kunden sofort zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiter zu bezahlen.

2.2
Der Kunde zahlt alle durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er für bestimmte Kosten nicht verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung, das Passwort zu seinem jeweiligen persönlichen Konfigurationsmenü sowie das persönliche Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Speicherung eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber DrayNet für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt DrayNet von allen durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten und Ansprüchen Dritter frei, sofern er nicht den Nachweis führt, dass er für diese nicht verantwortlich ist.
 

3. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung und Schadensersatz

3.1
Der Vertrag über die Nutzung des DrayNet Internet-Zugangs kommt vorbehaltlich einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch DrayNet spätestens mit dem Zugang der Zugangskennung beim Kunden oder - sofern Bestandteil des Vertrages - mit der Aktivierung der Mobilfunkkarte zustande. Erfolgt die Freischaltung des DrayNet Internet-Zugangs zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Vertrag bereits durch die Freischaltung zustande.

3.2
Ergänzend zu Ziff. A. 5.6 liegt für DrayNet ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine der in Ziff. B. I. 4 und 5 geregelten Pflichten verstößt.
 

4. Pflichten des Kunden

4.1
Der Kunde muss auf seine Kosten die für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung erforderliche elektrische Energie sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung zur Verfügung stellen.

4.2
Dem Kunden obliegt es, den ggf. für die Nutzung des DrayNet-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten.

4.3
Der Kunde verpflichtet sich, DrayNet die Aufwendungen für eine aufgrund einer Störungsmeldung des Kunden erfolgter Überprüfung der technischen Einrichtungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich von DrayNet vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.

4.4
DrayNet führt in unregelmäßigen Abständen eine automatische Aktualisierung der Firmware der von DrayNet zur Verfügung gestellten Hardware durch. Dies erfolgt unter Nutzung des TR-069 Protokolls und der Bereitstellung von Updates im Kundencenter. Die Updates dienen u.a. dazu, die Service-Qualität, sowie die optimale Funktionalität im Hinblick auf neue Services sicherzustellen. Der Kunde erklärt sich mit der Durchführung dieser Updates einverstanden. Dem Kunden ist bekannt, dass die Funktionalität der Hardware während der Dauer des Firmware-Updates kurzfristig eingeschränkt sein kann. Diese Funktion kann seitens der Kunden bei einigen Geräten ausgeschaltet werden. DrayNet weist darauf hin, dass bei Störungen DrayNet von jeder Haftung auszuschließen ist, falls die Aktualisierungen nicht manuell vom Kunden, durch zur Verfügung gestellter Updates vornimmt, oder das TR-069 Protokoll durch den Kunden manuell abgeschaltet wurde, respektive in seinem Gerät nicht zur Verfügung steht. Die Haftungsregelungen in Ziff. A.7. bleiben hiervon unberührt.

4.5
Dem Kunden obliegt es weiterhin, für die Einrichtung und/oder Konfiguration der für den Internet-Zugang erforderliche Hardware und sonstigen Einrichtungen (z.B. Modem, PC) des Kunden Sorge zu tragen. Sofern der Kunde dieser Verpflichtung aufgrund von Umständen nicht nachkommt, die er zu vertreten hat, und dadurch die Leistungserbringung der DrayNet vereitelt wird, ist DrayNet berechtigt, für den erfolglosen Versuch der Leistungserbringung eine Clearinggebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
 

5. Nutzung

5.1
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Internet-Zugang ganz oder teilweise weiterzuvermieten. Eine vollständige oder teilweise Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur gestattet, falls diese dritten Personen der häuslichen Gemeinschaft (bei privater Nutzung) oder dem Geschäftsbetrieb (bei gewerblicher Nutzung) zugehören. Der Kunde darf den DrayNet-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von DrayNet weitervermieten oder Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen.

5.2
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist lediglich dann berechtigt, die ihm überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von DrayNet bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den DrayNet Internet-Zugang nutzt.

5.3
Soweit die betreffende Leistung Gegenstand des Vertrages ist, ergibt sich die Anzahl von frei versendbaren SMS-Nachrichten an Mobilfunk-Telefone aus dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten Tarif. DrayNet ist berechtigt, oberhalb der jeweiligen Freimengen die in der für diesen Tarif gültigen Preisliste aufgeführten Preise für den Versand von SMS-Nachrichten vom Kunden zu verlangen. Die Anzahl von automatischen Benachrichtigungen an Mobilfunk-Telefone oder Pager-Geräte beim Eingang neuer Nachrichten in einer Mailbox ist - soweit Gegenstand des Vertrages - auf täglich je zehn Stück begrenzt.

5.4
Sofern im jeweiligen Tarif vorgesehen, stellt DrayNet dem Kunden spezielle Software sowie Speicherplatz auf einem von DrayNet bereitgestellten Server zur passwortgeschützten und verschlüsselten Speicherung eigener Dateien sowie zum Abruf dieser Dateien zur Verfügung. Das maximale Volumen entspricht dabei dem in der Preisliste des mit dem Kunden vereinbarten Tarifs ausgewiesenen Wert. Dem Kunden ist es untersagt, Dateien zu speichern oder speichern zu lassen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Sofern DrayNet Kenntnis davon erlangt, dass der Kunde Dateien speichert, die gegen geltendes Recht verstoßen, ist DrayNet berechtigt, die betreffenden Dateien ohne Vorankündigung vom Zugriff durch den Kunden auszuschließen.

5.5
Soweit vertraglich nicht anderweitig geregelt, ist der Kunde zur Nutzung seiner Zugangskennung für eine Internet-Flat nur an dem beim Vertragsschluss zugehörigen DrayNet Anschluss berechtigt. Eine nicht erlaubte Nutzung ist in diesem Zusammenhang insbesondere dann anzunehmen, wenn das übertragene Datenvolumen des Kunden das theoretische maximale Datenübertragungsvolumen übersteigt.
 

6. Datenschutz

Die DrayNet ist berechtigt, Name (bei gewerblichen Vertragspartnern: die Firma), Anschrift sowie bei natürlichen Personen das Geburtsdatum des Kunden zum Zwecke der Bonitätsprüfung an Auskunfteien (z.B. SCHUFA Holding AG) zu übermitteln und von dort - soweit vorhanden - zu diesem Zweck Auskünfte einzuholen. Die DrayNet ist darüber hinaus berechtigt, Meldungen über unbestrittene, schuldig gebliebene Entgelte nach Höhe und Entstehungsdatum, sowie den Stand des Beitreibungsverfahrens für erbrachte Vertragsleistungen an Auskunfteien nach Abwägung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu übermitteln. Zweck der Auskunfteien ist, die hieran beteiligten Unternehmen vor Forderungsausfällen zu schützen, die bei der Erbringung von gewerblichen Leistungen an zahlungsunwillige oder zahlungsunfähige Vertragspartner entstehen können. Hierzu melden die an Auskunfteien beteiligten Unternehmen Daten über ihre Vertragspartner in den Pool ein, wenn diese Vertragspartner Entgelte für die erbrachten Leistungen schuldig geblieben sind. Die Auskunfteien informieren bei ihnen erstmalig gespeicherte Personen eigenständig über die erfolgte Speicherung. Betroffene Personen können - ausschließlich auf schriftlichem Wege - Informationen einholen, in welchem Umfang und welche Daten zur Person des Anfragenden gespeichert sind. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von DrayNet erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
 

7. Sonstiges

7.1
DrayNet ist berechtigt, das Zugangsnetz ins Internet (Backbone) jederzeit zu wechseln. Die hohe Qualität des von DrayNet bereitgestellten Internet-Zugangs kann eine Änderung der Einwahlnummer erforderlich machen. DrayNet wird dem Kunden neue Einwahlnummern deshalb unverzüglich mitteilen und ihn zu deren - ggf. ausschließlicher Verwendung - auffordern.

7.2
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DrayNet auf Dritte übertragen.

 

II. Telefondienstleistungen

DrayNet bietet dem Kunden in Verbindung mit weiteren Leistungsbestandteilen verschiedene Telefondienstleistungen an.
 

1. Geltungsbereich

1.1
Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Führen von Telefongesprächen über das Fest- und Internet oder über das Mobilfunknetz mit einer DrayNet SIM-Karte.
 

2.Vertragsgegenstand, Leistungspflichten, Pflichten des Kunden, Schadensersatz

2.1
FonNet ermöglicht dem Kunden die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anschlüsse öffentlicher Fest- und Mobilfunknetze zu erreichen. Der genaue Inhalt und Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung für FonNet, DrayNet Komplettanschlüsse, und DrayNet Mobilfunkdienstleistungen in der jeweils aktuellen Fassung.

2.2
FonNet wird von DrayNet im Rahmen des zur Zeit technisch und betrieblich Möglichen angeboten. Es können zeitweilige Einschränkungen aufgrund von Einflüssen außerhalb des Einflussbereiches von DrayNet bestehen. DrayNet übernimmt daher keine Garantie für Einschränkungen und Unterbrechungen der Leistung, deren Ursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von DrayNet liegen.

2.3
Der Kunde verpflichtet sich, das FonNet nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
- hat der Kunde bedrohende oder belästigende Anrufe zu unterlassen;
- das DrayNet-Netz und seine logische Struktur und/oder andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;
- keine Informationen mit rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalten über FonNet zu übermitteln (Dazu gehören vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornografisch bzw. geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.);
- keine Viren, unzulässige Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen;
- die Leistungen von DrayNet nur zum Aufbau selbstgewählter Verbindungen zu nutzen;
- keine gewerblichen Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistung zu erbringen.

2.4
Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 2.3 , ist DrayNet berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber DrayNet auf Schadensersatz.

2.5
Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet. Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde sicherzustellen, dass jegliche gewerbliche Nutzung unterbleibt.

2.6
Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde FonNet sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der DrayNet genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben. Bei einem Tarif, der zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf ausschließlich der Geschäftskunde FonNet, sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern nutzen.

2.7
Eine Anrufweiterleitung darf nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden oder der mit ihm unter der DrayNet genannten Kundenadresse in einem Haushalt lebenden Personen eingerichtet werden.

2.8
Soweit eine Telefon-Flatrate Vertragsinhalt ist, verpflichtet sich der Kunde keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines. Weiterhin umfasst die Telefon-Flatrate keine Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Dies sind insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z.B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer). Hierunter fallen insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by Call, u.ä. Erfolgt verbotswidrig eine solche Nutzung, die der Kunde zu vertreten hat, ist DrayNet berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, für die angefallenen Verbindungen Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Es gelten dabei die regulären Entgelte, ohne Berücksichtigung der sonst üblichen Bepreisung im Rahmen einer Telefon-Flatrate oder einer sonstigen DrayNet Telefonie-Option. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruchs, sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, bleibt DrayNet vorbehalten.

2.9
DrayNet erbringt ihre Leistungen unter Beachtung des Fernmeldegeheimnisses. Von Dritten übertragener Inhalt ist nicht Gegenstand der Leistung von DrayNet und wird von DrayNet nicht überprüft. Dies gilt auch im Hinblick darauf, ob der Inhalt schadenstiftende Software (z.B. Viren) enthält oder gegen Rechte Dritter verstößt.

2.10
DrayNet behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden Länderkennzahlen und kostenpflichtige Sonderrufnummer zu sperren.

2.11
Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht gem. Ziff. B.II. 8.1 nicht nachkommt, ist DrayNet berechtigt bis zum Erhalt der vom Kunden erforderlichen Unterlagen, dem Kunden gemäß der jeweils aktuellen Preisliste einen mobilen Anschluss zur Verfügung zu stellen.

2.12
Dem Kunden obliegt es, dafür Sorge zu tragen, dass während der Laufzeit des Vertrages die für die Nutzung des DrayNet Anschlusses erforderlichen technischen Voraussetzungen an seinem genutzten Anschluss gegeben sind.

2.13
DrayNet weist den Kunden darauf hin, dass eine uneingeschränkte Notruffunktion nur bei einer unterbrechungsfreien Stromversorgung und bei einer Nutzung von FonNet am vereinbarten Standort bereitgestellt werden kann.

2.14
Der Kunde verpflichtet sich, bei Anrufen über FonNet keine regionalen Rufnummern mit zu übermitteln, wenn er nicht von dem Anschluss telefoniert, für den diese Nummer zugeteilt wurde.

2.15
DrayNet ist berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Netzbetrieb erforderlich ist. Dauert eine solche Unterbrechung länger als 48 Stunden, ist der Kunde zu einer entsprechenden Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt.
 

3. Entgelte, Sperre

3.1
Einwendungen gegen die Rechnung der DrayNet können vom Kunden nur schriftlich erhoben werden. Diese Einwendungen müssen binnen sechs Wochen nach Rechnungszugang bei DrayNet eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

3.2
Sofern mit dem Kunden nichts anderweitiges vereinbart ist, wird der - sowohl bei eingehenden wie bei ausgehenden Telefonaten - entstehende Datenverkehr am FonNet Anschluss im mit dem Kunden vereinbarten DrayNet Zugangs-Tarif abgerechnet (z. B. Nutzungsdauer bei Zeittarifen bzw. Datenvolumen bei Volumentarifen).

3.3
Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte für die erbrachten Leistungen verpflichtet, auch wenn ein Dritter die SIM-Karte nutzt. Ziff. B. II 7.2 bleibt hiervon unberührt.
 

4. Kündigung, Sperrung, Änderungsbefugnis

4.1
Wird FonNet missbräuchlich oder unter Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen genutzt, so ist DrayNet berechtigt, DrayNet Telefoniedienstleistungen für den Kunden zu sperren. Dies gilt insbesondere bei einer Nutzung unter Verstoß gegen Ziffern B.II. 2.3, 2.5, 2.6, 2.7 und 2.14. DrayNet ist ebenfalls zu einer vorübergehenden Sperre berechtigt, wenn begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine missbräuchliche Nutzung oder eine Nutzung gegen die vertraglichen Bestimmungen nahe legen. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet, und kann die Aufhebung der Sperre verlangen, wenn kein Missbrauch vorliegt. Das Recht von DrayNet zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

4.2
Bei einer Änderung der von DrayNet zu zahlenden Entgelte für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen DrayNet dem Kunden Zugang gewährt, kann DrayNet die dem Kunden in Rechnung gestellten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend anpassen, ohne dass ein Widerspruchsrecht des Kunden besteht. Dies gilt insbesondere für Änderungen der von DrayNet zu zahlenden Entgelte aufgrund von Preiserhöhungen der Deutschen Telekom AG oder anderer Anbieter hinsichtlich Interconnectionsleistungen. Abweichend hiervon besteht ein Widerspruchsrecht des Kunden dann, wenn die Erhöhung verbrauchsunabhängiger Entgelte mehr als 5% der monatlichen Grundbeträge ausmacht. Weiterhin besteht ein Widerspruchsrecht des Kunden dann, wenn die Vergleichsrechnung unter Zugrundelegung der Erhöhung der verbrauchsabhängigen Entgelte und des durchschnittlichen Nutzungsverhaltens des Kunden in den letzten 6 Monaten vor der Erhöhung im Vergleich zu den beim Kunden tatsächlich angefallenen durchschnittlichen monatlichen verbrauchsabhängigen Entgelten in den letzten 6 Monaten eine Steigerung um mehr als 5% ausmacht. DrayNet teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mit.

4.3
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt für DrayNet insbesondere vor, wenn aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, z.B. in den Fällen der Ziff. B.II. 2.3. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist DrayNet ferner befugt, die Zugangsberechtigung des Kunden zu DrayNet Diensten mit sofortiger Wirkung zu sperren.
 

5. Haftung

5.1
Die Haftung von DrayNet ist für Vermögensschäden auf einen Höchstbetrag von EUR 12.000,00 je Nutzer beschränkt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von DrayNet auf einen Gesamtbetrag von EUR 1.000.000,00 je schadenverursachendes Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
 

6. Datenspeicherung

6.1
Die Übertragung erfolgt durch paketvermittelte Technik. Dies bedeutet, dass die in Paketen übermittelten Daten auf einem in die Übertragung eingeschaltetes Vermittlungssystem zwischen Eingang bei diesem und Weitergabe an das nächste Vermittlungssystem kurzzeitig vorhanden sind.

6.2
Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf DrayNet die Verkehrsdaten speichern und übermitteln. DrayNet wird die Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben hat. Sind Einwendungen erhoben, so ist DrayNet berechtigt, die Verkehrsdaten gespeichert zu halten, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Die Zielnummer wird nach dem Rechnungsversand gelöscht, falls der Kunde von seinem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat.

6.3
Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft DrayNet keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen, wenn der Kunde in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Verkehrsdaten in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, entfällt die Nachweispflicht, wenn der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde.

6.4
Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, weist er Mitbenutzer auf die Speicherung und Mitteilung der Verkehrsdaten hin und beteiligt, sofern erforderlich, den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

6.5
Nimmt der Kunde Dienstleistungen ausländischer Netzbetreiber in Anspruch, werden seine Verkehrsdaten zum Zweck der Abrechnung an externe Abrechnungsstellen weitergegeben. Für den Umgang mit diesen Daten gilt das jeweilige nationale Recht.
 

7. Mobilfunk-Karte

7.1
DrayNet ist berechtigt, die SIM-Karte jederzeit gegen eine Ersatzkarte auszutauschen. Weiterhin ist DrayNet berechtigt, insbesondere zur Vermeidung von Missbrauch, die SIM-Karte zu deaktivieren, wenn über diese mindestens 3 Monate keine Mobilfunknutzung erfolgt ist. Über die beabsichtigte Deaktivierung wird DrayNet den Kunden 4 Wochen vorher unterrichten. Die Deaktivierung unterbleibt, wenn der Kunde DrayNet mitteilt, die Karte weiter nutzen zu wollen.

7.2
Der Kunde hat nach Übergabe der SIM-Karte DrayNet das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung unverzüglich mitzuteilen. DrayNet wird die SIM-Karte sofort sperren und dem Kunden eine neue Karte zur Verfügung stellen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Meldung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde nur für die bis zum Eingang der Mitteilung geführten Gespräche und nur bis zu 50,- EUR. Die betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Kunde das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

7.3
Der Kunde darf die SIM-Karte ausschließlich selbst nutzen oder den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der DrayNet genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben. Ist der Kunde Unternehmer, ist auch die Überlassung an betriebsangehörige Personen zulässig.

7.4
Der Kunde verpflichtet sich die SIM-Karte nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
- nicht mittels der zur Verfügung gestellten SIM-Karte von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder SIM-Karten nicht in stationäre Einrichtungen, gleich welcher Art, zu installieren, es sei denn, die stationären Einrichtungen sind ein Produkt der DrayNet, welches dies explizit zulässt;
- Dienstleistungen nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindungen Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Dies gilt insbesondere für Tarife, bei denen DrayNet Dienstleistungen unabhängig von der genutzten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z.B. Flatrate-Tarife).
 

8. Portierung

8.1
DrayNet weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde für den Fall, dass er den bisherigen Telefonanschluss und ggf. dazugehörige Rufnummern zu DrayNet portieren will, binnen einer Frist von 14 Tagen nach der Bestellung des DrayNet Anschlusses DrayNet den vollständigen, richtig ausgefüllten und unterzeichneten Portierungsauftrag hinsichtlich der zu portierenden Rufnummern sowie ggf. weiterer Vollmachten zur Kündigung seines bisherigen Anschlusses bereitstellen muss. Diese Mitwirkungspflichten gelten insbesondere auch dann, wenn der Kunde bereits im Bestellprozess DrayNet mit der Durchführung aller Formalitäten des Wechsels, der Kündigung bei dem bisherigen Anbieter und des Wechsels des Anschlusses zu DrayNet beauftragt hat.

8.2
Sofern der Kunde von einem gesetzlichen Anspruch zur Übertragung einer ihm zugeteilten Festnetz-Rufnummer zu einem anderen Anbieter (Portierung) Gebrauch macht, weist DrayNet den Kunden darauf hin, dass es in dem Schaltungsfenster für einen kurzen Zeitraum zu einer Nichterreichbarkeit der Rufnummer kommen kann.

8.3
Sofern der Kunde von einem gesetzlichen Anspruch zur Übertragung einer ihm zugeteilten Mobilfunk-Rufnummer zu einem anderen Anbieter (Portierung) Gebrauch macht, hat DrayNet das Recht, die vertraglichen Leistungen bis zu 4 Tage vor dem Vertragsende einzustellen, wenn dies aus abwicklungstechnischen Gründen bei der Portierung erforderlich ist.

8.4
Die Portierung einer Rufnummer ist nur möglich, wenn spätestens 4 Wochen nach Vertragsende ein entsprechender Antrag über den die Rufnummer aufnehmenden Anbieter bei DrayNet eingegangen ist.
 

9. Datenschutz

9.1. Nur für FonNet und DrayNet Komplettanschluss

9.1.1
Die Erreichbarkeit von Verbindungen zu offline abgerechneten Rufnummern (z. B.0900, 012, 0181, 118) setzt eine entsprechende Vereinbarung des Diensteanbieters mit DrayNet oder mit einem von DrayNet eingesetzten Partnern voraus. Bei Verbindungen zu diesen Rufnummern kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden (Anrufer) und dem jeweiligen Diensteanbieter zustande. DrayNet kann aufgrund von Vereinbarungen mit den Diensteanbietern zur Rechnungsstellung über die betreffenden Verbindungsentgelte gegenüber dem Endkunden berechtigt sein oder dieses Recht an den Diensteanbieter selbst übertragen.

Sofern der Kunde DrayNet eine Einzugsermächtigung erteilt, umfasst diese sämtliche Verbindungsentgelte, die DrayNet gegenüber dem Endkunden auch aufgrund einer Vereinbarung mit dem jeweiligen Dienstanbieter abrechnet oder abrechnen lässt. DrayNet ist darüber hinaus berechtigt, die in diesem Zusammenhang für die Fakturierung und das Inkasso relevanten Informationen von dem Diensteanbieter bzw. eingesetzten Clearing House einzuholen und an diesen zu übermitteln.

9.2. Nur für Mobilfunkdienstleistungen

9.2.1
DrayNet ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der SIM-Karte durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Kartensperrungen in Missbrauchsfällen) dem von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP), der Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) sowie infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten bei der SCHUFA oder dem FPP aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält DrayNet hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von DrayNet, eines Vertragspartners der SCHUFA oder eines Teilnehmers des FPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

9.2.2
Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen Unternehmen sowie ein Merkblatt über den FPP und die SCHUFA.

9.2.3
Bei Firmenkunden tauscht DrayNet darüber hinaus mit weiteren Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach den Grundsätzen der Ziff. B. II. 9.2.1 aus.
 

10. Schlichtungsverfahren

Falls der Kunde ein Verbraucher ist, kann er durch einen Antrag bei der Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren einleiten, soweit er der Auffassung ist, DrayNet habe eine in den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber nicht erfüllt.

 

III. Mobiles Internet

Sofern der Kunde Mobiles Internet von DrayNet nutzt, gelten die nachfolgenden Bedingungen ergänzend zu den Allgemeinen Hinweisen unter Ziff. A und den Regelungen der Besonderen Bedingungen unter Ziff. B II. Telefondienstleistungen.
 

1. Vertragsgegenstand, Leistungspflichten

1.1
Mit einem DrayNet Tarif für Mobiles Internet kann der Kunde über ein geeignetes und nach der Leistungsbeschreibung zulässigen Endgerät im Internet surfen und/oder E-Mails senden und empfangen. Diese Tarife dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Verwendungszweck und den technischen Bestimmung gemäß Leistungsbeschreibung genutzt werden.
 

2. Pflichten des Kunden

2.1
Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
- nicht an einer stationären Telefonanlage oder einem Server eine Internet-Verbindung aufzubauen oder
- die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen,
sofern dies nicht ausdrücklich durch den Verwendungszweck und der Leistungsbeschreibung des bestellten Tarifes als zulässig erklärt wird.
 

3. Vertragsbeendigung und Schadensersatz

3.1
Im Fall der von DrayNet ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist DrayNet berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass DrayNet überhaupt kein Schaden entstanden ist, oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.

 

IV. Webhosting

1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt

1.1
Soweit Domains Gegenstand dieses Vertrags sind, werden die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Insoweit gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.
 

2. Leistungsgegenstand, Vertragspflichten

2.1
Die Einzelheiten der Leistung der auf DrayNet Webhosting basierten Dienste ergeben sich aus diesen Besonderen Bedingungen, Leistungsbeschreibungen und ggf. Sondervereinbarungen mit dem Kunden.

2.2
Das Gesamtspeichervolumen jedes zu einer Zugangskennung eingerichteten E-Mail-Postfaches sowie die Größe der einzelnen E-Mails sind beschränkt. Die Kapazitätsgrenzen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Werden diese Kapazitätsgrenzen überschritten, wird DrayNet für den Kunden eingehende Nachrichten nicht mehr speichern.

2.3
Soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, ist DrayNet - falls nichts anderes vereinbart ist - dem Kunden gegenüber lediglich verpflichtet, diesem die Einrichtung einer sogenannten Standard-Homepage, deren Leistungsumfang nicht mit einer gesondert vereinbarten Internet-Präsenz vergleichbar ist, zu ermöglichen. Die Kapazität der Homepage ergibt sich aus dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten Tarif, wobei die Homepage aus maximal so vielen einzelnen Dateien bestehen darf, wie sich aus der Formel "Homepage-Kapazität in MByte x 1024/10" ergibt. DrayNet hat das Recht, bei Nichteinhaltung der vorgenannten Beschränkungen für die Homepage-Kapazität darüber hinausgehende Datenmengen zu löschen. Das beim Abruf dieser Homepage generierte Datenvolumen, welches im jeweiligen Tarif ohne zusätzliche Kosten enthalten ist, ergibt sich aus dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten Tarif. Die zusätzlichen Kosten für ein höheres Transfervolumen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

2.4
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten).

2.5
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server die selbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.

2.6
Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von DrayNet genutzt werden.

2.7
Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.

2.8
Zur Nutzung von Software, die DrayNet zu einem Produkt ohne zusätzliches Entgelt anbietet, muss der Kunde diese mittels des von DrayNet zur Verfügung gestellten Lizenzkey aktivieren. Der Lizenzkey hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten, danach ist eine Aktivierung nicht mehr möglich.

2.9
DrayNet gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von DrayNet liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
 

3. Entgelte

3.1
Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Die Rechnung wird in das Konfigurationsmenu des Kunden eingestellt und kann dort von ihm abgerufen werden.

3.2
Sofern DrayNet die Möglichkeit bietet, eine bereits bei einem anderen Anbieter auf den Namen des Kunden registrierte Domain im Rahmen seines DrayNet Internet-Zugangs weiterzuführen, trägt der Kunde alle Kosten, die sich aus der Übernahme der Domain zu DrayNet ergeben. Die auf Seiten von DrayNet anfallenden Kosten entsprechen dabei dem in der Preisliste des jeweiligen Tarifs ausgewiesenen Pauschalbetrag. Umgekehrt wird DrayNet eine im Rahmen des DrayNet Internet-Zugangs auf den Namen des Kunden beantragte Domain nach schriftlicher Anforderung des Kunden zeitnah und kostenlos zwecks Weiterführung bei einem anderen Anbieter freigeben.

3.3
Im Verzugsfall berechnet DrayNet Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich.

3.4
DrayNet ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
 

4. Domains

4.1
Soweit Domains Gegenstand des Vertrags sind, wird DrayNet bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. DrayNet hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. DrayNet übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

4.2
Gegenstand des Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch DrayNet verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

4.3
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.

4.4
Solange der Kunde selbst zu einer Domain noch keine Inhalte bereitstellt, ist DrayNet berechtigt, eigene Inhalte wie Werbung für DrayNet oder Dritte einzublenden.

4.5
Werden von Dritten gegenüber DrayNet Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer B-IV.6.3 geltend gemacht, ist DrayNet berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.

4.6
Endet ein Vertrag, in dessen Leistungsumfang eine Domain enthalten ist, ist DrayNet berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

4.7
Der Kunde ist verpflichtet, DrayNet einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, DrayNet unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von DrayNet über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und DrayNet das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
 

5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung und Schadensersatz

5.1
Die Kündigungsfrist beträgt bei Hosting-Dienstleistungen in Fällen der Ziffer A. 5.3 nicht 3 Monate, sondern 4 Wochen.

5.2
Ergänzend zu Ziff. A. 5.6 liegt für DrayNet ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Kunde
- schuldhaft gegen eine der Ziff. B.IV. 6. geregelten Pflichten verstößt, oder
- trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in den Ziffer B. IV. 6.1 und 6.3. geregelten Anforderungen genügen, oder
- schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

5.3
Für den Fall, dass DrayNet nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist DrayNet berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
 

6. Pflichten des Kunden

6.1
Soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, ist der Kunde verpflichtet seine Internet-Seite und - sofern der DrayNet DrayStore Gegenstand des Vertrages ist - seinen Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. DrayNet ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. DrayNet wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. DrayNet wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde DrayNet nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.

6.2
Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, auf seine Internet-Seite und - sofern der DrayNet DrayStore Gegenstand des Vertrages ist - in sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt DrayNet von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

6.3
Der Kunde darf durch die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und, soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner und - sofern der DrayNet DrayStore Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für den Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde DrayNet unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro). Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

6.4
DrayNet ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer B. IV. 6.1. oder 6.3. unzulässig sind, ist DrayNet berechtigt, den Tarif zu sperren. DrayNet wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

6.5
Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei DrayNet abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält einen von DrayNet zur Verfügung gestellten Chat.

6.6
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von DrayNet abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von DrayNet oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von DrayNet erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit d es gesamten Systems beeinflussen können.

6.7
Ergänzend zu Ziff. A. 6.2 verpflichtet sich der Kunde, DrayNet jeweils unverzüglich über Änderungen insbesondere der folgenden Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von DrayNet binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen:
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain
- sowie falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.

6.8
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. DrayNet behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist DrayNet berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.

6.9
E-Mail-Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail-Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.
 

7. Freistellungsanspruch

DrayNet wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch DrayNet in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde DrayNet von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und DrayNet alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von DrayNet entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von DrayNet gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.

 

V. Server

1. Gegenstand des Vertrages

1.1
DrayNet stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem ausschließlich für den Kunden reservierten Server zur Verfügung. Ist Vertragsgegenstand ein Virtual-Server, so erhält der Kunde von DrayNet Speicherplatz auf nicht für ihn ausschließlich bestimmter Server Hardware. Die dem Kunden eingeräumten Serverfunktionen werden softwaregesteuert zur Verfügung stellt. Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte Nutzungsanteile an der CPU- und Arbeitsspeicherleistung besteht nicht. Ist Vertragsgegenstand ein Root-Server, so stellt DrayNet dem Kunden Speicherplatz auf ausschließlich für den Kunden reservierter Server Hardware zur Verfügung.

1.2
DrayNet ist verpflichtet, den Server mit einer Grundkonfiguration zu versehen und die Anbindung des Servers ans Netz zu ermöglichen.

1.3
DrayNet ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet Datensicherungen vorzunehmen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang nochmals auf seine Pflicht zur Datensicherung hingewiesen.
 

2. Laufzeit, Kündigung

2.1
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.

2.2
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

2.3
DrayNet ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.

2.4
Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
 

3. Preise und Zahlung

3.1
Bei Root-, Managed-, und Windows-Servern ist die nutzungsunabhängige Vergütung monatlich im Voraus zu zahlen. Die nutzungsabhängige Vergütung wird monatlich abgerechnet.

3.2
Wenn und soweit ein vom Kunden in Anspruch genommener Support nachweislich aufgrund einer mangelhaften Leistung von DrayNet erforderlich ist, erbringt DrayNet diese Leistung ohne zusätzliches Entgelt. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, DrayNet den zusätzlichen Support durch die in der jeweiligen Preisliste aufgeführten Stundensätze je angefangener Technikerstunde zu vergüten.

3.3
Der Mail-Support wird ohne zusätzliches Entgelt geleistet.

3.4
Wird bei einem Virtual Server das im Tarif enthaltene Datentransfervolumen in einem Monat überschritten, so ist DrayNet berechtigt, den Kunden auf den Virtual Server-Tarif umzustellen, bei dem ein entsprechendes Datenvolumen enthalten ist. DrayNet wird dem Kunden die Umstellung mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt die für diesen Tarif in der gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte zu zahlen. Vom Kunden für den alten Tarif im Voraus entrichtete Beträge werden hierauf angerechnet.
 

4. Pflichten des Kunden

4.1
Ein Server mit Administrations-Rechten (nur bei Root- und Windows-Servern) erfordert fundierte Vorkenntnisse zur Administration von Serversystemen. Als Server-Administrator ist der Kunde allein verantwortlich für die Sicherheit des Servers vor ungewollten Zugriffen und Manipulationen durch Dritte über das Internet. DrayNet hat keine reguläre Möglichkeit, den Inhalt des Servers zu bestimmen, insbesondere keinen administrativen Zugang. Die Server-Angebote enthalten keine Sicherung durch externe Schutzsoftware. DrayNet empfiehlt den Kunden dringend, dass der Kunde selbst zuverlässige Schutzsoftware (z.B. eine Firewall oder Virenschutzprogramme) installiert und ständig aktualisiert. Nicht oder nicht ausreichend gesicherte "offene" Server sind eine Einladung zur missbräuchlichen Nutzung durch Hacker! Sollte DrayNet feststellen, dass der Server im erheblichen Maße missbräuchlich durch Dritte genutzt wird (z.B. im Zuge eines Hackerangriffes), ist DrayNet berechtigt, den Server ohne Vorankündigung vom Netz zu trennen. DrayNet wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

4.2
Der Betrieb offener Mail-Relays oder ähnlichen Systemen, über die z.B. SPAM-Mails verbreitet werden können, berechtigt DrayNet, den Server sofort vom Netz zu trennen. Der Kunde wird DrayNet unverzüglich informieren, sobald er Anhaltspunkte dafür hat, dass Dritte unbefugt seinen Server nutzen. Im Übrigen verbleibt es bei der Regelung der Haftung gemäß Ziff. A. 7.

4.3
Es obliegt allein dem Kunden, die auf dem Server installierte Betriebs- und Anwendungssoftware zu aktualisieren. Der Kunde muss sich daher selbstständig über die Verfügbarkeit von Updates und neuen Versionen informieren und entsprechende Aktualisierungen ebenso selbständig sowie auf eigene Kosten und Gefahr durchführen.

4.4
Der Kunde verpflichtet sich, urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt weder anzubieten noch zu verbreiten. Das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist es untersagt entsprechende Links, die auf P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen, zur Verfügung zu stellen. Bei Verstößen behält sich DrayNet das Recht vor, den Server ohne Vorankündigung vom Netz zu trennen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

4.5
Der Kunde ist verpflichtet, seine Programme so zu konfigurieren, dass sie bei einem Neustart der Hardware oder des Betriebssystems automatisch neu gestartet werden.

 

Stand 09/2009

 

_________
nach oben

 

Technologiepartner

green hosting

IPv6 ready

Parallels Inc.

thawte Inc.

VeriSign Inc.

PayPal Inc.

Cisco Systems Inc.

Sun Microsystems Inc.

Microsoft Corporation

Debian

BITKOM e.V.

Deutsche Telekom AG

DE-CIX Management GmbH

noris network AG

RIPE Network Coordination Centre

Internet Corporation For Assigned Names and Numbers

Afilias Limited